Leistungen Vorkaufsrechte

Den Gemeinden stehen bei Grundstücken grundsätzlich gesetzliche Vorkaufsrechte zu. Die Notariate fragen insofern bei jedem Grundstücksgeschäft an, ob im jeweils konkreten Fall ein gesetzliches Vorkausfrecht besteht und ob es auch tatsächlich ausgeübt oder darauf verzichtet wird. 

Wer ist meine Ansprechperson?
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Wie sind die Kosten und wie bezahle ich diese?

30,- € zzgl. Postwertzeichen