Leistungen Briefwahl
Briefwahl (Wahlscheinanträge)
Ab 08.08.2025 besteht die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen (Wahlscheinanträge) zu beantragen. Die Erteilung eines Wahlscheines kann über die Rückseite der Wahlbenachrichtigung, über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung, per E-Mail (wahlamt@haltern.de) oder persönlich bei der Gemeindebehörde beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Außerdem kann der Antrag auch hier auf elektronischem Wege gestellt werden.
Der Antragsteller muss den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum und seine Wohnanschrift angeben. Eine Wahlberechtigte/ ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Briefwahlunterlagen können ab dem 18.08.2025 auch im Briefwahlbüro, Altes Rathaus, Markt 1, 1.OG, Saal beantragt und abgeholt werden. Hier besteht auch die Möglichkeit, direkt die Stimmabgabe mittels Briefwahl zu vollziehen.
Öffnungszeiten Briefwahlbüro:
montags: 08.00 bis 17.30 Uhr
dienstags-freitags: 08.00 bis 16.00 Uhr
Samstag 23.08./06.09.2025: 09.00 bis 14.00 Uhr
Freitag 12.09.2025: 08.00 bis 15.00 Uhr
Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros bei einer ggf. stattfindenden Stichwahl folgen zu einem späteren Zeitpunkt.
Bitte beachten Sie:
Wahlscheine können nur bis Freitag, 12.09.2025, (Stichwahl 26.09.2025) 15:00 Uhr beantragt werden. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr. Falls Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben, Ihnen diese aber nicht zugehen oder Sie diese verloren haben, haben Sie noch die Möglichkeit bis spätestens 13.09.2025, (Stichwahl: 27.09.2025) 12.00 Uhr, einen neuen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beim Wahlamt zu beantragen.
Ohne Wahlschein können Sie weder in einem Wahllokal noch per Briefwahl wählen!
Kontaktdaten Briefwahlbüro
Tel.: 02364/933100
E-Mail: wahlamt@haltern.de