Leistungen Teilungsgenehmigung

Die Teilungsgenehmigung nach § 19 Baugesetzbuch (BauGB) und § 7 Bauordnung NRW bzw. die jeweiligen Zeugnisse, falls für die Teilung eine Genehmigung nicht erforderlich ist, erstellt das Bauamt.

Der Teilungsantrag ist über einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur zu stellen.

 

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Wie sind die Kosten und wie bezahle ich diese?

Gem. Tarifstelle 2.5.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NW