Leistungen Großraum- und Schwertransporte

Gemäß § 29 Abs.3 Straßenverkehrsordnung (StVO) bedarf der Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessung, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen der Straßenverkehrszulassungsordnung überschreiten, einer Erlaubnis.

Gemäß § 42 Abs. 1 Nr. 5 StVO bedarf der Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Höhe, Länge und Breite die gesetzlichen allgemein zugelassenen Grenzen der StVO überschreiten, einer Ausnahmegenehmigung.

Zuständig ist in den Fällen des § 29 Abs. 3 in Verbindung mit § 46 Abs. 1 Nr.5 StVO das Straßenverkehrsamt des Kreises Recklinghausen, in den Fällen des § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO der Bereich Ordnung der Stadtverwaltung.

 

Wer ist meine Ansprechperson?
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Welche Unterlagen benötige ich?

Ausgefüllter Antrag mit Wegbeschreibung.

Formulare

Der Antrag ist bundeseinheitlich festgelegt. Er liegt im Ordnungsamt bereit.