Leistungen Beseitigung illegaler Müllkippen

Es stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, Abfälle außerhalb der dafür vorgesehenen Deponien zu entsorgen. Das gilt auch für Gartenabfälle (z.B. Rasenschnitt) und Laubverwehungen. 

Zuständige Behörde für die Ahndung derartiger Vergehen ist das Umweltamt des Kreises Recklinghausen.

Die Kosten der Entsorgung werden dem jeweiligen Verursacher in jedem Fall auferlegt. Unter Umständen kommt auch eine Strafanzeige in Betracht.

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Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung