Leistungen Bewohnerparkausweis
Wer eine Wohnung im Stadtkern bewohnt und keine KFZ-Einstellmöglichkeit hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen sogenannten Bewohnerparkausweis beantragen.
Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis. Jedoch ist die Auftragung von 2 Kennzeichen für die wahlweise Verwendung des Parkausweises möglich.
Informationen zu anderen Parkausweisen finden Sie hier.
Wer ist meine Ansprechperson?
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Wie sind die Kosten und wie bezahle ich diese?
30,70 € pro Jahr
Welche Unterlagen benötige ich?
- gültiges Ausweisdokument
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Nutzungsnachweis/ Halterbescheinigung (nur erforderlich, wenn
Fahrzeughalter/-in nicht mit Antragsteller/-in identisch ist
Welche Voraussetzungen muss ich beachten?
- Sie wohnen in einem verkehrsberuhigten Bereich, einem Bereich mit
eingeschränktem Haltverbot, einem Bereich mit Parkschein- oder
Parkscheibenpflicht oder in einem Bewohnerparkbereich der Innenstadt (s. Antrag) und sind dort auch gemeldet - Sie haben keine Garage oder einen privaten Stellplatz im Umkreis von 200 m zur Verfügung
- Sie müssen Halter bzw. Halterin des angegebenen Kfz sein bzw. dieses
dauerhaft nutzen
Formulare