Leistungen Wohnberechtigungsschein

Zum Bezug einer Sozialwohnung ist die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheines zwingend erforderlich.

Der Erhalt eines Wohnberechtigungsscheines hängt von der Haushaltsgröße und den Einkommensverhältnissen ab.

 

Der Anfangsbuchstabe Ihres Nachnamens bestimmt Ihren Ansprechpartner:

A - K: Frau Schulz

L - Z: Herr Ruppert

Wer ist meine Ansprechperson?
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung