Leistungen Heimerziehung
Hilfe zur Erziehung in einem Heim oder einer anderen Wohnform soll Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung des Alltagslebens mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern.
Heimerziehung kann u. a. dann notwendig werden,
- wenn ein Kind einen besonderen therapeutischen Bedarf oder einen Bedarf an Trainingsmöglichkeiten zum Erlernen sozialen Verhaltens hat,
- wenn ein Kind in einer aktuellen Krisensituation (z.B. Misshandlung, sexueller Missbrauch) sofort untergebracht werden muss,
- wenn die Eltern sich mit der Erziehung überfordert fühlen.
- Herr Arnd Kleinkes (Allgemeiner Sozialer Dienst)
- Frau Karin Schulte-Lünzum (Allgemeiner Sozialer Dienst)
- Frau Kerstin Riddermann (Allgemeiner Sozialer Dienst)
- Frau Lisa-Marie Laukamp (Allgemeiner Sozialer Dienst)
- Frau Lisa Scheipers (Allgemeiner Sozialer Dienst)
- Herr Dennis Imkamp (Wirtschaftliche Jugendhilfe)
- Frau Verena Schaefer (Wirtschaftliche Jugendhilfe)
Es wird ein gesetzlich geregelter Kostenbeitrag erhoben. Die Höhe hängt vom Einkommen ab. Die Berechnung erfolgt durch die Wirtschaftliche Jugendhilfe.
Wenn ein Antrag auf Hilfe zur Erziehung bei den Fachkräften des Allgemeinen Sozialen Dienstes gestellt und der Bedarf festgestellt wurde, wird ein sogenanntes Hilfeplanverfahren durchgeführt. Hier nehmen Eltern, Sozialarbeiter/innen und Vertreter des ausgewählten Heimes teil. Es werden die Rahmenbedingungen der Unterbringung und die Ziele, die erreicht werden sollen, festgelegt. Während der Dauer des Heimaufenthaltes finden immer wieder solche Hilfeplangespräche statt.