Leistungen Verkehrslenkung und -regelung

Der Bereich Ordnung ist als Straßenverkehrsbehörde zuständig für:

  • Anordnungen von Verkehrszeichen und Markierungen im öffentlichen Straßenraum
  • Erteilung von Ausnahmen nach § 46 Abs. 1 StVO (z. B. von Halteverboten zwecks Umzugs oder handwerklicher Arbeiten)
  • Erteilung von Erlaubnissen für Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden gemäß § 29 StVO (für Festumzüge und Veranstaltungen - z. B. Radrennen)

Informationen zu Parkausweisen finden Sie hier.

Wer ist meine Ansprechperson?
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Wie sind die Kosten und wie bezahle ich diese?

Aufgrund des umfangreichen Gebührenkatalogs können die Kosten nur auf Anfrage mitgeteilt werden.

Welche Unterlagen benötige ich?

Schriftlicher formloser Antrag. Für die Erteilung von Ausnahmen nach § 46 Abs.1 StVO (s.o.) ist die Angabe des amtlichen Kennzeichens erforderlich.